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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allen zwischen der Firma "clean-my-car.de, Mühlenbrink 7, 32457 Porta Westfalica" (im folgenden "Anbieter" oder "Wir" genannt) und den Kunden ("Auftraggeber" oder "Kunde") abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und für alle Geschäftsbereiche (Fahrzeugaufbereitung, Beulenentfernung, Versiegelung, etc.).

  2. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

  3. Änderungen sind vorbehalten, müssen aber bereits einen Monat vor dem Wirksamwerden angekündigt werden.

  4. Bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln bzw. Absätze, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin wirksam.

  5. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z. B. SMS, WhatsApp) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er die Auftragserteilung und unsere AGB damit bestätigt und akzeptiert.

  6.  Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber mit Fahrzeugübergabe unsere AGB.

 

§2 Terminvereinbarungen

  1. Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.

  2. Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist allerdings unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage des Anbieters.

  3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine Wertsachen oder andere lose Gegenstände enthalten und sind vom Auftraggeber zu entfernen. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter bei fehlenden Wertsachen oder Gegenständen geltend gemacht werden.

  4. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass an Fahrzeugen Vorschäden vorhanden sein können, die aufgrund von Verschmutzung, Lichtverhältnissen, etc. bei der Auftragserteilung nicht sichtbar sind und deswegen im Schadensprotokoll nicht erwähnt werden. Werden solche Schäden bei der Durchführung des Auftrages sichtbar, hat der Anbieter dies mitzuteilen. Das Fahrzeug ist zudem in der Regel verschmutzt, daher können sich weitere Beschädigungen unterhalb der Schmutzschicht befinden. 

 

§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

  1. Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor dem Erstellungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

  2. Wenn kein erkennbar wichtiger Grund für die Nichteinhaltung eines Termins vorliegt, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber Euro 50,00, vom Kunden geltend machen.

 

§4 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen

  1. Die Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung angegeben sind.

  2. Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden, da sie sonst nicht wirksam werden.

  3. Schriftliche Zahlungsvereinbarungen gelten jeweils für sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängert sich eine Zahlungsvereinbarung automatisch um weitere sechs Monate, wenn sie nicht einen Monat zum Ende der Laufzeit aufgekündigt werden.

 

§5 Reklamationen

  1. Die erbrachten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Bei berechtigten Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistung hat der Anbieter das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung.

  2. Derartige Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich niederzulegen.

  3. Bei Reklamationen, die sich auf Schäden am Fahrzeug beziehen, die durch den Anbieter verursacht worden sein könnten, ist unverzüglich eine fotografische Dokumentation des beschädigten Fahrzeugteiles durchzuführen, da die Reklamation ansonsten nicht anerkannt werden kann.

  4. Der Auftraggeber hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

  5. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.

  6. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

  7. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.

  8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§6 Haftung und Garantie

  1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

  2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

  3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Hiervon muss der Kunde vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung informiert werden. Wünscht der Auftraggeber dennoch die Durchführung dieser Arbeiten, so schließt er durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters aus.

  4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

  5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum an seinem Fahrzeug. Wir haften nicht für durch mangelhafte Sachbeschaffenheit verursachte bzw. beschleunigte Schäden (z.B. defekte Dichtungen, Leitungen und Kabel am und im Fahrzeug, defekte Abdichtungen von Elektroteilen, Elektrogeräten im und außerhalb des Motorblocks des Fahrzeugs). Motorblock- / Motorraum- und / oder Motorwäschen führen wir nur an technisch einwandfreien (mit einwandfreier Elektrikabdichtung) Fahrzeugen durch. Bei Ausfällen übernehmen wir keine Haftung.

  6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Aufbereiter zu melden bzw. anzuzeigen und auf einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

  7. Die Entfernung von Typenschildbezeichnungen kann je nach Lackzustand zu Farbunterschieden, Rückständen oder Beschädigungen des Lackes führen. Der Anbieter übernimmt dafür keine Haftung

  8. Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie. Eine Garantieverlängerung ist nicht möglich. Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter erhältlich und ersichtlich.

  9. Fahrzeuge, die für eine Aufbereitung bereits vor Termin (z. B. am Vorabend) zum Anbieter gebracht und durch unbekannte Dritte beschädigt werden, kann der Anbieter nicht für haftbar gemacht werden. Das zur Aufbereitung vorbei gebrachte Fahrzeug wird auf frei zugängliche Parkflächen abgestellt und kann nicht vor z. B. Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl geschützt werden.

  10. Wir sind  von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Dienstleister auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). 

  11. Wir haften nicht für Vorschäden oder solche, die erst während der Reinigungsprozedur sichtbar werden, z.B. fehlende oder abgeplatzte Klarlackschicht, Kratzer oder Schrammen, die unter einer Schmutzschicht verdeckt waren oder auf Anhieb nicht erkennbar waren. Wir  haften auch nicht für Dellen oder Beulen, die (auch) nur unter bestimmten (künstlichen oder natürlichen) Lichtverhältnissen sichtbar sind bzw. unter einem dieser Lichtverhältnisse bei der Auftragsannahme auf Anhieb nicht sichtbar waren.

  12. Wir  haften nicht für das auszuführende Endergebnis bzw. für die in Auftrag gegebene Dienstleistungsqualität, wenn die am auszuführenden Objekt Materialqualität- und –Quantität nicht den handelsüblichen Begebenheiten entspricht oder durch Dritte handelsunüblich zu einem früheren Zeitpunkt beeinflusst worden ist.

  13. Ebenso haften wir  nicht für entstehende Schäden, wenn die am auszuführenden Objekt Materialqualität- und –Quantität nicht den handelsüblichen Begebenheiten entspricht oder durch Dritte handelsunüblich zu einem früheren Zeitpunkt beeinflusst worden ist.

  14. Wir  haften nicht für die Beschädigungen an  elektrische Einrichtungen (z.B. Navigationsgeräte, Radios, CD-Player, TFT Bildschirme, Beleuchtung, Lichtröhren, Freisprecheinrichtungen, etc.) (im Fahrzeuginnenraum oder am Fahrzeug selbst), die nicht dem original Auslieferungspaket des Fahrzeugherstellers entsprechen. Zudem haften wir nicht bei defekten Schaltern, Kontaktschaltern im Fahrzeuginnenleben, wie z.B. Zündkontakt, Anlasser, Lichtmaschine, etc.

  15. Wir haften im Rahmen des Waschstraßengangs nicht für Antennen (auch nicht vom Hersteller original angebrachte), die auf der Scheibe oder auf der Karosserie geklebt, befestigt oder angeschraubt sind. Dazu zählen insbesondere Plenar-, Radio,- GPS, Telefon-, Navigationsantennen oder Antennen, die diese kombinieren. Wir haften weiterhin nicht für die daraus entstehenden weiteren Schäden. Ebenfalls haften wir in diesem Rahmen nicht für Spoiler, Schürzen, Sportaussenspiegel, Chromteile, Leisten oder anderweitig angebrachtes Zubehör.

 

§7 Formalitäten und schriftliche Absicherung

  1. Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind die Auftragsformulare vom Kunden zu unterzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung und eventuell (je nach Einzelfall) die Beschreibung der bereits am Fahrzeug vorhandenen Schäden durch Fotos / Videos. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Anbieters und dessen Mitarbeitern, sowie ihrer Kundschaft.

  2. Sollte der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend machen, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen, so behält sich der Anbieter rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor.

  3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

  4. Werden bei der Durchführung des Auftrags weitere Maßnahmen erforderlich, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung des Auftrages unentbehrlich sind, hat der Auftragsnehmer dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Stimmt der Auftraggeber fernmündlich oder schriftlich der Zusatzleistung zu, hat er die dadurch entstandene Kosten auch zu zahlen.

  5. Stimmt der Auftraggeber die Zusatzleistung nicht zu, hat er die Leistung des Auftragsgebers so zu nehmen, wie sie ohne Zusatzleistung zustande kommen kann.

 

§8 Preise / Pauschalpreise

  1. Die Preise sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigung. Die angegebenen Preise richten sich deshalb nach Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad und normaler Größe. Für SUV / VANs erheben wir grundsätzlich einen Zuschlag auf die angebotenen Preise in Höhe von 25%.

  2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie den Webseiten Anbieters sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung. Der tatsächliche Preis kann deshalb je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

  3. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Fäkalien, Farben, etc., die einer spezielle Behandlung erfordern, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von Pauschalpreisen oder eventuellen Angeboten. Allerdings muss dieser Aufpreis vor der rechtsverbindlichen Erteilung des Auftrages mit dem Kunden besprochen und auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, bzw. bei Pauschalpreisen mit dem Vertragspartner besprochen und gesondert vereinbart werden. Sollten diese Verschmutzungen erst während der Arbeiten entdeckt werden und mit dem Kunden vorab keine Vereinbarungen bezüglich dieses Problems getroffen worden sein, so hat der Anbieter den Kunden unverzüglich zu informieren und dessen Genehmigung zur aufpreisbehafteten Beseitigung einzuholen.

  4. Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.

  5. Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von einer der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären Laufzeit aufgekündigt werden.

  6. Pauschalpreisvereinbarungen (z.B. bei längerfristigen Fahrzeugaufbereitungsverträgen) gelten in der Regel 6 Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängern sie sich automatisch für weitere sechs Monate, wenn eine Vertragspartei nicht innerhalb der Kündigungsfrist den Vertrag kündigt.

  7. Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.

  8. Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.

  9. Die Zahlung der Vergütung erfolgt bei Übergabe des Fahrzeugs (nach erfolgter Dienstleistung) in Bar oder per EC-Karte. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 

  10. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug bei Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  11. Wir haben für unsere Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an dem gelieferten Fahrzeug.

 

§9 Veröffentlichung von Bildern und Informationen

  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder & Informationen des in Auftrag gegebenen Gegenstandes, Fahrzeugs, etc. in anonymisierter Art- und Weise (keine Rückverfolgungsmöglichkeit für den Betrachter, keine persönliche Daten) im Internet (Video- & Bildforen, sozialen Netzwerken, etc.), sowie unter der Domain www.clean-my-car.de, etc. als Referenzen veröffentlicht werden können. 

§10 Sonstiges

  1. Erfüllungsorte sind, falls nicht gesondert vereinbart, Minden/Westf. und Porta Westfalica.

  2. Gerichtsstand ist Minden/Westf.

  3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.

  4. Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

  5. Für Haftpflichtschäden verweisen wir auf unsere Versicherungsgesellschaft: Westfälische Provinzial, Provinzial-Allee 1, 48159 Münster.

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